Keine EP für Heterosexuelle

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im November 2011 den Ausschluss heterosexueller Paare von der Eingetragenen Partnerschaft bestätigt, die Paare lockerer bindet und leichter auflösbar ist als die Ehe.

Ein heterosexuelles Paar aus Oberösterreich hat die Zulassung zur Schließung einer EP beantragt und gegen die Ablehnung beim VfGH Beschwerde eingelegt.

Der VfGH hat nun entschieden, dass es nicht verfassungswidrig ist, wenn der Gesetzgeber die Eingetragene Partnerschaft nur für gleichgeschlechtliche Paare vorsieht. Es liege – auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte – innerhalb des Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers, wenn er für verschiedengeschlechtliche Paare die Ehe und für gleichgeschlechtliche Paare die Eingetragene Partnerschaft vorsieht.

“Wir Homosexuelle wollen gleiche Rechten und Pflichten, wir wollen nicht benachteiligt werden”, sagt der Präsident des Rechtskomitee LAMDA (RKL) und Rechtsanwalt der Beschwerdeführer Dr. Helmut Graupner, “wir wollen aber auch keine bevorzugte Behandlung und keine Benachteiligung Heterosexueller. Diskriminierungsschutz darf keine Einbahnstraße sein, Heterosexuelle müssen genauso konsequent geschützt werden wie Homosexuelle.”

Die Entscheidung des VfGH im Wortlaut