Rechtliches

Hier wird ein Überblick über die wichtigsten Rechtsbereiche gegeben, die die Eingetragenen Partnerschaft betreffen.

Die Rechtsinformationen stammen von Dr. Helmut Graupner, Rechtsanwalt in Wien (unter Mithilfe von Hans-Peter Weingand und Kurt Zernig).

Seit 1. Jänner 2010 können gleichgeschlechtliche Paare in Österreich eine Eingetragene Partnerschaft (EP) eingehen. Damit verbinden sich die beiden Personen zu einer auf Dauer angelegten Partnerschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten.

Die EP bietet einen formalisierten rechtlichen Rahmen für ein lesbisches bzw. schwules Paar, mit dem sowohl Rechte und Pflichten der beiden Partner/innen zueinander als auch gegenüber Dritten verbunden sind. Die EP ist also, wie die Ehe, vor allem ein Vertrag. Grundsätzlich ist die EP einer Ehe sehr ähnlich. Es gibt aber auch einige gravierende Unterschiede.

Grundsätzliche Fragen
Die Eingetragene Partnerschaft schließen – Heiraten
Rechte und Pflichten
Internationale Beziehungen
Kinder in Regenbogenfamilien
Beendigung einer Eingetragenen Partnerschaft – Scheidung