Die Partnerschaft schließen (heiraten)

Die Eingetragene Partnerschaft wird vor der Bezirksverwaltungsbehörde geschlossen.

Die Bezirksverwaltungsbehörde ist meist die Bezirkshauptmannschaft (BH), nur in sogenannten Statutarstädten ist es der Magistrat. Statutarstädte sind neben Wien die Landeshauptstädte Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und St. Pölten (das sind alle außer Bregenz), zusätzlich noch Krems an der Donau, Rust, Steyr, Villach, Waidhofen an der Ybbs, Wels und Wiener Neustadt.

Informationen zu den einzelnen Bezirksverwaltungsbehörden (Wer ist zuständig, ist ein feierlicher Rahmen möglich, usw.) kannst du hier abfragen.

Anmeldung der Eingetragene Partnerschaft
Eintragen der Partnerschaft und feierlicher Rahmen
Namensänderung
Personenstand
Anfallende Kosten