Anfallende Kosten

Für das Ermittlungsverfahren und die Eintragung der EP fallen Gebühren in Höhe von zumindest 39,30 € an. Sie erhöhen sich abhängig vom Umfang der zusätzlich zu vergebührenden Unterlagen (Scheidungsurkunden, Übersetzungen etc.).

Für das Annehmen eines gemeinsamen Namens werden zweimal 13,20 € an Gebühren verrechnet; wenn man einen Doppelnamen führen möchte, fallen noch zusätzlich 13,20 € an. Aufgrund des neuen Namens müssen Dokumente neu ausgestellt werden (Führerschein, Personalausweis…), was ebenfalls mit Kosten verbunden ist.