Internationale Beziehungen

Sowohl das Fremdenrecht als auch das internationale Privatrecht gehören zu den komplexesten Rechtsmaterien. Die folgende Darstellung kann daher nur einen groben Überblick geben. Bei Auslandsbezügen jeder Art und bei fremdenrechtlichen Angelegenheiten wird daher dringend empfohlen, eine spezialisierte individuelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Wichtig ist dies insbesondere bei Fragen zur Anerkennung vor dem 1. 1. 2010 im Ausland geschlossener Eingetragener Partnerschaften in Österreich und generell zur Anerkennung ausländischer gleichgeschlechtlicher Ehen, da hier im Innen- und im Justizministerium abweichende und zum Teil divergierende Interpretationen vertreten werden.

Eingetragene Partnerschaften im In- und Ausland
Gleichgeschlechtliche Ehen im In- und Ausland
Namensrecht
Volljährigkeit
Wechselseitige Rechte und Pflichten
Güterrecht
Scheidung bzw. Auflösung der EP
Erbrecht
Adoption
Fremdenrecht