Gleichgeschlechtliche Ehen im In- und Ausland
Gleichgeschlechtliche Ehen in Österreich
Gültige gleichgeschlechtliche Ehen entstehen in Österreich dadurch, dass sich das rechtliche Geschlecht eines Teiles ändert (Transsexuellen-Ehen).
Gleichgeschlechtliche Eheschließungen sind in Österreich dann zulässig, wenn die beiden Brautleute die Staatsangehörigkeit von Ländern haben, in denen die gleichgeschlechtliche Eheschließung zulässig ist.
Im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen
In einem anderen Land geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen sind in Österreich jedenfalls dann anerkannt, wenn die beiden Partnerinnen/Partner die Staatsangehörigkeit von Ländern haben, in denen die gleichgeschlechtliche Eheschließung zulässig ist.
Für Paare anderer Staatsangehörigkeit (also z. B. auch für österreichische Paare) ist die Rechtslage nicht eindeutig. Es sollte aber auch hier – wie bei den im Ausland geschlossenen EPs – das Registerstaatprinzip gelten; also Anerkennung, wenn die Ehe im Heiratsstaat gültig begründet wurde.
Eine Anerkennungspflicht kann sich auch aus dem Unionsrecht ergeben.