Erbrecht
Erbrechte und Pflichtteilsrechte richten sich in Österreich immer nach dem Recht jenes Staates, dessen Staatsangehörigkeit der Verstorbene hatte.
Verstirbt beispielsweise ein Engländer, so beurteilen die österreichischen Gerichte das Erbrecht seines eingetragenen Partners nach englischem Recht; gleichgültig welche Staatsangehörigkeit der Überlebende hat und wo die EP geschlossen wurde.
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