Fremdenrecht
Binationale Paare gehörten zu jenen, die am meisten unter der Rechtlosigkeit gleichgeschlechtlicher Paare zu leiden hatten. Das ist jetzt vorbei. Binationale Paare können ihre Partnerschaft nun auch in Österreich leben.
Im Fremdenrecht ist die EP der Ehe völlig gleichgestellt. Unterschiede nach dem Geschlecht der Partner/innen oder ihrer sexuellen Orientierung gibt es hier glücklicherweise nicht mehr.
Familienangehörige
EU- und EWR-Bürger/innen
Drittstaatsangehörige Paare
Drittstaatsangehörige Partner/innen von Österreicherinnen/Österreichern
Drittstaatsangehörige Partner/innen von EU-(EWR-)Bürgerinnen/Bürgern
Mindestalter
Tod und Trennung
Mehrere Partnerschaften, Bigamie
Scheinpartnerschaften
Staatsbürgerschaft