Familienangehörige
Eingetragene Partner/innen sind jetzt nicht nur Angehörige, sondern sogar (nach dem Fremdenpolizeigesetz und dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ausdrücklich “Familienangehörige”.
Ausländische Partner/innen erhalten daher im Zuge der Familienzusammenführung auch zumeist einen Aufenthaltstitel, auf dem deutlich “Familienangehöriger” steht. Viele Paare haben diese Dokumente schon stolz hergezeigt.
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