Mehrere Partnerschaften (Bigamie)

Aufgrund der komplexen (internationalen) Rechtslage bezüglich Eingetragener Partnerschaften kann es durchaus passieren, dass jemand mit mehreren Partnerinnen/Partnern in einer gültigen EP lebt.

Auch bei der Ehe gibt es – aufgrund des Zusammenspiels verschiedener Rechtsordnungen – Fälle von (in Österreich) legaler Bigamie.

Anders als bei der Ehe beschränkt das österreichische Fremdenrecht die Familienzusammenführung nicht auf nur eine eingetragene Partnerin/einen eingetragenen Partner.