Staatsbürgerschaft
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann nach 6 Jahren ununterbrochenem und rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich sowie zumindest 5-jähriger Dauer der EP verliehen werden.
EU- (EWR-) Bürgerinnen/Bürgern kann die Staatsbürgerschaft nach 6 Jahren ununterbrochenem und rechtmäßigem Aufenthalt ohnehin – auch ohne EP – verliehen werden.
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