Staatsbürgerschaft

Die österreichische Staatsbürgerschaft kann nach 6 Jahren ununterbrochenem und rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich sowie zumindest 5-jähriger Dauer der EP verliehen werden.

EU- (EWR-) Bürgerinnen/Bürgern kann die Staatsbürgerschaft nach 6 Jahren ununterbrochenem und rechtmäßigem Aufenthalt ohnehin – auch ohne EP – verliehen werden.