Adoption
Die gemeinsame Adoption eines Kindes war und ist in Österreich nur einem Ehepaar möglich. Das Partnerschaftsgesetz verbietet sogar ausdrücklich die Adoption in einer Eingetragenen Partnerschaft.
Verboten ist nicht nur die gemeinsame Adoption eines Kindes, sondern auch die Adoption des Kindes der eingetragenen Partnerin bzw. des eingetragenen Partners (“Stiefkindadoption”).
Möglich bleibt nur die Einzeladoption durch bloß eine eingetragene Partnerin/einen eingetragenen Partner alleine (mit Zustimmung der Partnerin bzw. des Partners) – allerdings eben nicht des bereits vorhandenen Kindes der Partnerin bzw. des Partners. In Eingetragener Partnerschaft lebende Personen können jedes Kind dieser Welt adoptieren, nur nicht das Kind der Partnerin oder des Partners. Erst nach dem Tod der Partnerin bzw. des Partners darf die/der Überlebende deren/dessen Kind adoptieren.