Kindesname

Es ist ungeklärt, ob während einer Eingetragenen Partnerschaft von einer der beiden Partnerinnen geborene Kinder einen “Nachnamen” haben oder einen “Familiennamen”.

Es ist ungeklärt, ob während einer Eingetragenen Partnerschaft von einer der beiden Partnerinnen geborene Kinder einen “Nachnamen” haben oder einen “Familiennamen”. Das Familienrecht bestimmt, dass ein uneheliches Kind den Familiennamen der Mutter erhält. Eine eingetragene Partnerin hat aber, nach dem Willen der Bundesregierung, keinen Familiennamen mehr sondern einen Nachnamen. Erhält das Kind also auch einen Nachnamen und wird damit, wie die Mutter, als Teil einer Regenbogenfamilie gekennzeichnet? Auch im Falle der Auflösung der EP der Mutter ist das Schicksal der Namenskategorie des Kindes (mindestens) ebenso ungeklärt wie jenes der Mutter.

Behält eine eingetragene Partnerin nach der Auflösung der EP (und nach einer Eheschließung?) einen Nachnamen, so besteht die geschilderte Problematik sogar bei Kindern einer (bloß) ehemaligen eingetragenen Partnerin.