Pensionskassen

Im Pensionskassengesetz wurde die EP nicht mit der Ehe gleichgestellt.

Hinterbliebene eingetragene PartnerInnen eines/r DienstnehmerIn haben aber unmittelbar auf Grund des Unionsrechts Anspruch auf die gleiche Hinterbliebenenversorgung wie hinterbliebene EhepartnerInnen.