Pensionskassen
Im Pensionskassengesetz wurde die EP nicht mit der Ehe gleichgestellt.
Hinterbliebene eingetragene PartnerInnen eines/r DienstnehmerIn haben aber unmittelbar auf Grund des Unionsrechts Anspruch auf die gleiche Hinterbliebenenversorgung wie hinterbliebene EhepartnerInnen.
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