Regelungen für besondere Berufsgruppen

Für einige Berufsgruppen existieren spezielle Regelungen.

Die Gleichstellung bei Hinterbliebenenversorgung bzw. bei Hilfeleistungen im Todesfall betrifft auch Selbstständige, Bäuerinnen/Bauern und spezielle Berufsgruppen wie Ärztinnen/Ärzte, Apotheker/innen, Bundesbahner/innen, Bundestheaterbedienstete, Rechtsanwältinnen/-anwälte, Notarinnen/Notare, Wachebedienstete, Wirtschaftstreuhänder/innen und Ziviltechniker/innen.

Bedienstete von Ländern, Städten mit eigenem Statut und Gemeinden unterstehen dem Landesrecht. Eine Gleichstellung in den Dienstrechten ist bisher in Wien, Steiermark, Burgenland und Kärnten (Pensionsrecht) erfolgt.

Die Pensionsrechte dieser besonderen Berufsgruppen übernehmen vielfach die erheblichen Diskriminierungen, die im ASVG für Stief- und adoptierte Kinder in Regenbogenfamilien festgeschrieben wurden. Eine löbliche Ausnahme stellen die Dienstrechte für die Landes- und Gemeindebediensteten in Wien und der Steiermark dar.