Grundstück und Haus
An Grundstücken und Häusern können – im Gegensatz zu Eigentumswohnungen – beliebig viele Personen Eigentumsanteile in beliebigen Größen halten. Sie gehen keine Eigentumspartnerschaft ein und die Anteile sind nicht untrennbar miteinander verbunden. Es kann damit z. B. auch ein Eigentumsanteil alleine verkauft, verpfändet und zwangsversteigert werden.
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