Einvernehmliche Auflösung
Wenn die Lebensgemeinschaft der Partner/innen seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben ist und beide die unheilbare Zerrüttung des partnerschaftlichen Verhältnisses zugestehen, können beide Partner/innen gemeinsam bei Gericht die Auflösung beantragen.
Voraussetzung für die Auflösung ist eine schriftliche Einigung über den Unterhalt (Festsetzung oder Verzicht) und die Aufteilung des partnerschaftlichen Gebrauchsvermögens und der partnerschaftlichen Ersparnisse.
Eine einvernehmliche Auflösung kostet zwischen 253 Euro und 632 Euro an Gerichtsgebühren und kann üblicherweise innerhalb weniger Wochen durchgeführt werden.