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    <title>Partnerschaftsgesetz Neuigkeiten</title>
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    <language>de-at</language>
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    <description>Neuigkeiten und Informationen rund um die Eingetragene Partnerschaft in Österreich</description>
    
    
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          <title>EP-Statistik 2011</title>
          <description>&lt;p&gt;Wieviele Eingetragene Partnerschaften sind im Jahr 2011 geschlossen worden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach dem ersten &amp;#8220;Schub&amp;#8221; 2010 sind im Vorjahr die Partnerschaftsschließungen erwartungsgemäß zurückgegangen. In Wien haben 2011 insgesamt 240 gleichgeschlechtliche Paare zueinander &amp;#8220;Ja&amp;#8221; gesagt (2010: 365) und sind eine Eingetragene Partnerschaft eingegangen. Am beliebtesten waren dabei die Sommermonaten von Mai bis August. In der Steiermark wurden 43 Eingetragenen Partnerschaften geschlossen (2010: 74), davon 28 in der Landeshauptstadt Graz und vier im Bezirk Bruck. In Kärnten dagegen blieben die Zahlen stabil: 19 Paare 2011 im Vergleich zu 17 Paaren 2010.&lt;/p&gt;</description>
          <pubDate>Fri, 27 Jan 2012 00:00:00 GMT</pubDate>
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          <title>Deutschland: Nun überall am Standesamt</title>
          <description>&lt;p&gt;Seit 1. Jänner 2012 werden in allen Bundesländern Deutschlands die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften am Standesamt geschlossen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die nunmehr rot-grüne Regierung machte es möglich: Seit 1. Jänner 2012 werden auch in Baden-Württemberg Lebenspartnerschaften auf den Standesämtern geschlossen. Damit gibt es nun Deutschland kein Bundesland mehr, das eine Sonderbehandlung für schwule und lesbische Paare vorsieht.&lt;br /&gt;
Der Eintragungsort konnte 2001 bei der Einführung der Lebenspartnerschaft nicht bundesweit festgelegt werden, weil diese und weitere Regelungen keine Zustimmung im Bundesrat bekam. Einige Bundesländer wie Sachsen (2005) und Bayern (2008) ließen erst später eine Eintragung auf dem Standesamt zu. Unter der abgewählten &lt;span class=&quot;caps&quot;&gt;CDU&lt;/span&gt;-Regierung war die Lust am Diskriminieren groß. So kostete dort eine Eheschließung 40 Euro, für eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft mussten bis zu 300 Euro an Gebühren bezahlt werden.&lt;/p&gt;</description>
          <pubDate>Fri, 27 Jan 2012 18:22:04 GMT</pubDate>
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        </item>
    
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          <title>Satz des Jahres</title>
          <description>&lt;p&gt;Eine Jury wählte &amp;#8220;Liebe ist ein Menschenrecht&amp;#8221; in Liechtenstein zum Satz des Jahres 2011.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dies war ein Slogan im Abstimmungskampf für das Partnerschaftsgesetz. 68,8 Prozent der Bevölkerung Liechtensteins stimmten dem Gesetzesentwurf bei einer Volksabstimmung am 18. Juni 2011 zu.&lt;/p&gt;</description>
          <pubDate>Fri, 27 Jan 2012 18:16:26 GMT</pubDate>
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          <title>Doppelname nun doch mit Bindestrich</title>
          <description>&lt;a href=&quot;/page_attachments/0000/1297/Bindestrich.jpeg&quot; onclick=&quot;return hs.expand(this)&quot; class=&quot;highslide&quot;&gt;&lt;img src=&quot;/page_attachments/0000/1297/Bindestrich.jpeg&quot; title=&quot;Bindestrich&quot; rel=&quot;tipsy&quot; height=&quot;100&quot; alt=&quot;Bindestrich&quot; width=&quot;100&quot; /&gt;&lt;/a&gt;
    	&lt;div class=&quot;highslide-caption&quot;&gt;Bindestrich&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im November 2011 festgestellt, dass im Doppelnamen von Eingetragenen Partnern wie bei Eheleuten der Bindestrich zu verwenden ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Überraschung war groß, als Jörg Kaiser und Bernhard Eipper am 7. Jänner 2010 als erstes Paar in der Steiermark die Eingetragene Partnerschaft schlossen: Jörg Kaiser, der den Namen seines Partners annahm und seinen eigenen nachstellte, durfte im daraus entstehenden Doppelnamen keinen Bindestrich verwenden, also hieß er nunmehr &amp;#8220;Jörg Eipper Kaiser&amp;#8221; und nicht etwa &amp;#8220;Jörg Eipper-Kaiser&amp;#8221;. Gegen diese Ungleichbehandlung legte er Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Verfassungsgerichtshof hat nun entschieden, dass das Gesetz keineswegs so zu verstehen ist. Auch im Fall von Eingetragenen Partner/innen ist der Doppelname unter Setzung eines Bindestriches zwischen den beiden Namen zu bilden und zu führen. Nur so ist das Gesetz zu lesen und von den Behörden anzuwenden (&amp;#8220;verfassungskonform zu interpretieren&amp;#8221;). Andernfalls käme es nämlich zu einer unzulässigen Diskriminierung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Anders als bei Ehepaaren können Eingetragene Partner/innen eine Namensänderung, bei der sie den Namen der Partnerin oder des Parntners annehmen, dies nur beim Schließen der EP tun. Darin sieht der VfGH die Möglichkeit einer nicht gerechtfertigten Diskriminierung hat ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der VfGH stellte allgemein fest, dass für eine &amp;#8220;an der sexuellen Orientierung anknüpfende Differenzierung&amp;#8221; in Gesetzen &amp;#8220;besonders schwerwiegende Gründe&amp;#8221; vorliegen müssen, damit diese Differenzierungen nicht als unzulässige Diskriminierungen zu werten sind. Ungleichbehandlungen &amp;#8220;einfach so&amp;#8221;, &amp;#8220;aus Prinzip&amp;#8221; oder weil man einfach Unterschiede machen möchte, das ist ist nicht verfassungskonform.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bemerkenswert ist noch die Feststellung des VfGH, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen nicht nur ein Recht auf Schutz des &amp;#8220;Privatlebens&amp;#8221;, sondern, wenn die Personen in einer gleichgeschlechtlichen de-facto-Partnerschaft in einem gemeinsamen Haushalt leben, auch unter den Schutz des &amp;#8220;Familienlebens&amp;#8221; nach der Europäischen Menschenrechtskonvention fallen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Erfreut über die Entscheidung zeigte sich Kurt Zernig, Vorsitzender der RosaLila PantherInnen, der schwul-lesbischen Arge Steiermark: &amp;#8220;Diese Entscheidung zeigt deutlich, dass diese auf Druck der ÖVP eingeführte Schikane nicht nur kleinkariert und schäbig ist, sondern schlicht und einfach rechtswidrig!&amp;#8221;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&amp;#8220;Angesichts dieser mehr als klaren Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs appellieren wir an die Bundesregierung, endlich Vernunft einkehren zu lassen&amp;#8221;, sagt der Präsident des Rechtskomitee &lt;span class=&quot;caps&quot;&gt;LAMBDA&lt;/span&gt; (&lt;span class=&quot;caps&quot;&gt;RKL&lt;/span&gt;) und Rechtsanwalt der beiden Beschwerdeführer Dr. Helmut Graupner, &amp;#8220;Wenn sie uns schon die Ehe verbieten, dann sollen sie doch wenigstens endlich die immer noch verbliebenen 59 Ungleichbehandlungen der EP zur Ehe beseitigen&amp;#8221;.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;/page_attachments/0000/1296/VfGH_bindestrich_b518-11.pdf&quot;&gt;Die Entscheidung des VfGH im Wortlaut&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;&lt;/h3&gt;</description>
          <pubDate>Sat, 26 Nov 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
          <guid>http://www.partnerschaftsgesetz.at/news/2011/11/26/doppelname-mit-bindestrich/</guid>
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        </item>
    
        <item>
          <title>Keine EP für Heterosexuelle</title>
          <description>&lt;p&gt;Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im November 2011 den Ausschluss heterosexueller Paare von der Eingetragenen Partnerschaft bestätigt, die Paare lockerer bindet und leichter auflösbar ist als die Ehe.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein heterosexuelles Paar aus Oberösterreich hat die Zulassung zur Schließung einer EP beantragt und gegen die Ablehnung beim VfGH Beschwerde eingelegt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der VfGH hat nun entschieden, dass es nicht verfassungswidrig ist, wenn der Gesetzgeber die Eingetragene Partnerschaft nur für gleichgeschlechtliche Paare vorsieht. Es liege &amp;#8211; auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte &amp;#8211; innerhalb des Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers, wenn er für verschiedengeschlechtliche Paare die Ehe und für gleichgeschlechtliche Paare die Eingetragene Partnerschaft vorsieht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&amp;#8220;Wir Homosexuelle wollen gleiche Rechten und Pflichten, wir wollen nicht benachteiligt werden&amp;#8221;, sagt der Präsident des Rechtskomitee &lt;span class=&quot;caps&quot;&gt;LAMDA&lt;/span&gt; (&lt;span class=&quot;caps&quot;&gt;RKL&lt;/span&gt;) und Rechtsanwalt der Beschwerdeführer Dr. Helmut Graupner, &amp;#8220;wir wollen aber auch keine bevorzugte Behandlung und keine Benachteiligung Heterosexueller. Diskriminierungsschutz darf keine Einbahnstraße sein, Heterosexuelle müssen genauso konsequent geschützt werden wie Homosexuelle.&amp;#8221;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;/page_attachments/0000/1290/VfGH_EP_f_r_Heteros_b1405-10.pdf&quot;&gt;Die Entscheidung des VfGH im Wortlaut&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description>
          <pubDate>Fri, 25 Nov 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
          <guid>http://www.partnerschaftsgesetz.at/news/2011/11/25/keine-ep-fuer-heterosexuelle/</guid>
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        </item>
    
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          <title>Anzahl der EPs im 1. Halbjahr 2011</title>
          <description>&lt;p&gt;Von Jänner bis Juni 2011 haben 202 Paare in Österreich eine Eingetragene Partnerschaft geschlossen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 2010 waren es 429 Paare. Nach dem Überhang im ersten Jahr passiert in Österreich somit das, was auch in anderen Staaten beobachtet werden konnte: die Partnerschaftsschließungen sinken im Vergleich zum ersten Jahr ca. auf die Hälfte ab. Bezogen auf die Bevölkerung liegt Österreich bei den Partnerschaftsschließungen im Mittelfeld Europas. Mehr als die Hälfte der Eingetragenen Partnerschaften (genau: 109) wurde von in Wien wohnhaften Paaren geschlossen.&lt;/p&gt;</description>
          <pubDate>Tue, 27 Sep 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
          <guid>http://www.partnerschaftsgesetz.at/news/2011/09/27/anzahl-der-eps-im-1-halbjahr-2011/</guid>
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        </item>
    
        <item>
          <title>Im Ausland geschlossene EPs und Ehen</title>
          <description>&lt;p&gt;Endlich hat das Innenministerium nun mit Erlass vom 19. August 2011 geregelt, wie im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu behandeln sind, die vor Inkrafttreten des Eingetragenen Partnerschaftsgesetzes (&lt;span class=&quot;caps&quot;&gt;EPG&lt;/span&gt;), also vor dem 1. Jänner 2010, geschlossen wurden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach diesem Erlass (GZ.: &lt;span class=&quot;caps&quot;&gt;BMI&lt;/span&gt;-VA1300/0213-&lt;span class=&quot;caps&quot;&gt;III&lt;/span&gt;/2/2011) sind im Ausland geschlossene Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern (dies ist u.a. in Spanien, den Niederlanden, Beldien, Südafrika usw. möglich) nun in Österreich auch anerkannt, aber nur als Eingetragene Partnerschaft und nicht als Ehe.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für diese Herabstufung (Downgrade) gibt es keine Grundlage im Gesetz, dies wird wohl gerichtlich geklärt werden müssen. Denn der Erlass bindet nur die Unterbehörden des Innenministeriums, nicht aber die Gerichte.&lt;/p&gt;</description>
          <pubDate>Tue, 27 Sep 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
          <guid>http://www.partnerschaftsgesetz.at/news/2011/09/27/im-ausland-geschlossene-eps-und-ehen/</guid>
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        </item>
    
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          <title>Niederösterreich: Landesrecht an EP angepasst</title>
          <description>&lt;img src=&quot;http://www.partnerschaftsgesetz.at/page_attachments/0000/1031/Niederoesterreich.png&quot; title=&quot;Niederösterreich&quot; alt=&quot;Niederösterreich&quot; /&gt;
&lt;p&gt;Der Landtag hat am 14. April 2010 insgesamt 29 Landesgesetze geändert und damit das Niederösterreichische Landesracht an das Partnerschaftsgesetz angepasst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Beschluss wurde unterschiedlich argumentiert. LAbg. Dr. Martin Michalitsch (ÖVP) betonte, die Anpassung der Landesgesetze sei &amp;#8220;auf Grund der Bundesgesetze notwendig, die eine neue Regelung bei der eingetragenen Partnerschaft vorsehen&amp;#8221;. SPÖ-Abgeornete Mag. Karin Renner betonte dagegen die Wichtigkeit dieser Anpassungen für gleichgeschlechtliche Paare, der grüne Abgeordnete Emmerich Weiderbauer verlangte mehr Respekt für homosexuelle Menschen.&lt;br /&gt;
Die FPÖ stimmte gegen alle Gleichstellungsmaßnahmen aus &amp;#8220;weltanschaulichen und familienpolitischen Gründen&amp;#8221;. Weiterer Wermutstropfen: wie auch in anderen ÖVP-regierten Bundesländern (Tirol, Vorarlberg) sind Regenbogenfamilien im öffentlichen Dienst bei Pflegefreistellung und Familienhospizkarenz benachteiligt. In den SPÖ-regierten Bundesländern (Wien, Steiermark, Burgenland, Salzburg) wurden in den letzten Monaten dagegen diskriminierungsfreie Regelungen beschlossen.&lt;/p&gt;</description>
          <pubDate>Fri, 15 Apr 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
          <guid>http://www.partnerschaftsgesetz.at/news/2011/04/15/niederoesterreich-landesrecht-an-ep-angepasst/</guid>
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        </item>
    
        <item>
          <title>Niederösterreich: Eiertanz beim Landesrecht</title>
          <description>&lt;img src=&quot;http://www.partnerschaftsgesetz.at/page_attachments/0000/1031/Niederoesterreich.png&quot; title=&quot;Niederösterreich&quot; alt=&quot;Niederösterreich&quot; /&gt;
&lt;p&gt;In Niederösterreich wurden dem Landtag im März zahlreiche Einzelgesetze zur Anpassung des Landesrechts vorgelegt. So auch das &amp;#8220;NÖ Familiengesetz&amp;#8221;, welches regelt, was eine &amp;#8220;NÖ Familie&amp;#8221; ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zwar dürfen Paare in Eingetragener Partnerschaft mit Kind Dank dem NÖ Familienbund (ÖVP), dem Katholischen Familienverband der Diözese St. Pölten und dem Freiheitlichen Familienverband keine &amp;#8220;Familie&amp;#8221; und schon gar keine &amp;#8220;NÖ Familie&amp;#8221; sein, haben aber, so der Kompromiß, bei Förderungen dieselben Rechte. Der Katholischer Familienverband der Erzdiözese Wien erhob &amp;#8220;grundsätzliche Einwände&amp;#8221; gegen die Gesetzanpassung, wodurch die Förderung von Kindern in Regenbogenfamilien nicht mehr möglich gewesen wäre. Man habe &amp;#8220;grundsätzliche Einwände&amp;#8221;, denn dies sei &amp;#8220;politisch ein bedenkliches Signal&amp;#8221;.&lt;/p&gt;</description>
          <pubDate>Mon, 04 Apr 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
          <guid>http://www.partnerschaftsgesetz.at/news/2011/04/04/noe-eiertanz-beim-landesrecht/</guid>
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        </item>
    
        <item>
          <title>Liechtenstein hat ein Partnerschaftsgesetz</title>
          <description>&lt;a href=&quot;/page_attachments/0000/1036/Wappen_Liechtenstein.jpg&quot; onclick=&quot;return hs.expand(this)&quot; class=&quot;highslide&quot;&gt;&lt;img src=&quot;/page_attachments/0000/1036/Wappen_Liechtenstein.jpg&quot; title=&quot;Liechtenstein&quot; rel=&quot;tipsy&quot; height=&quot;200&quot; alt=&quot;Wappen von Liechtenstein&quot; width=&quot;200&quot; /&gt;&lt;/a&gt;
    	&lt;div class=&quot;highslide-caption&quot;&gt;Wappen von Liechtenstein&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;Die Abgeordneten des Liechtensteiner Landtages haben am 16. März einstimmig (!) das Partnerschaftsgesetz beschlossen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Anlass für Einwände gab lediglich das Datum des Inkrafttretens: mit einer Mehrheit von 14 Abgeordneten bei 21 Anwesenden wurde anstatt des 1. Januars 2012 der 1. September 2011 festgelegt. Dieses Datum gilt unter dem Vorbehalt, dass niemand die Möglichkeit eines Referendums ergreift, denn dafür wäre die Unterstützung von 1.000 Wahlberechtigten ausreichend.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die katholische Laienbewegung Credo wird jedenfalls auf ein Referendum gegen das Partnerschaftsgesetz verzichten. Das einstimmige Votum des Landtags sei zu deutlich gewesen, so Credo-Vorsitzender Hans Gassner. Sollte allerdings eine andere Organisation das Referendum ergreifen, werde er diese unterstützen. Ein derartiger Vorstoß könnte nur vom Vaduzer Erzbischof Wolfgang Haas und der katholischen Kirche kommen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die öffentliche Meinung ist jedoch klar dagegen. Selbst das konservative &amp;#8220;Liechtensteiner Volksblatt&amp;#8221; bezweifelt, ob sich die Gegner in einer Volksabstimmung überhaupt durchsetzen könnten: &amp;quot;Mit der einhelligen Zustimmung zum Partnerschaftsgesetz hat der Landtag gestern ein parteiu?bergreifendes, eindru?ckliches Signal gegen die absurde Argumentation der Gegner gesendet”, schrieb das Blatt. “Dies stimmt im Hinblick auf eine allfällige Volksabstimmung zuversichtlich – falls es denn u?berhaupt zu einem erfolgreichen Referendum gegen das Gesetz kommen sollte.”&lt;/p&gt;</description>
          <pubDate>Fri, 18 Mar 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
          <guid>http://www.partnerschaftsgesetz.at/news/2011/03/18/liechtenstein-hat-ein-partnerschaftsgesetz/</guid>
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        </item>
    
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          <title>NÖ: Familienpass auch für Paare in EP mit Kind</title>
          <description>&lt;a href=&quot;/page_attachments/0000/1031/Niederoesterreich.png&quot; onclick=&quot;return hs.expand(this)&quot; class=&quot;highslide&quot;&gt;&lt;img src=&quot;/page_attachments/0000/1031/Niederoesterreich.png&quot; title=&quot;Niederösterreich Landeswappen&quot; rel=&quot;tipsy&quot; height=&quot;119&quot; alt=&quot;Landeswappen von Niederösterreich&quot; width=&quot;70&quot; /&gt;&lt;/a&gt;
    	&lt;div class=&quot;highslide-caption&quot;&gt;Landeswappen von Niederösterreich&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;Da das niederösterreichische Familiengesetz auf eheliche Lebensgemeinschaften bzw. auf Lebensgemeinschaften abstellt, haben wir sicherheitshalber nachgefragt, ob die Vergünstigungen des Familienpasses auch für Paare in Eingetragener Partnerschaft gelten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hier die Antwort von Mag. Dr. Peter Pitzinger, dem Familienreferenten des Landes Niederösterreich: &amp;#8220;Wie Sie richtig erkannt haben, fallen gleichgeschlechtliche Partnerschaften unter die 2. Variante der Definition einer NÖ-Familie nach dem NÖ Familiengesetz 1983 LGBl. 3505-2. Es haben also schon bisher (auch vor dem &lt;span class=&quot;caps&quot;&gt;EPG&lt;/span&gt; 2010) solche Partnerschaften, soferne es Kinder mit dem Anspruch auf Familienbeihilfe in diesen Partnerschaften gibt, den NÖ Familienpass erhalten. Auch bei allen anderen Förderungen (z.B. für Tagesmütter, Hortförderung, etc.) wird dies so gehandhabt. Es hat deshalb auch diesbezüglich bei uns noch keinen einzigen Beschwerdefall gegeben.&amp;#8221;&lt;/p&gt;</description>
          <pubDate>Tue, 08 Mar 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
          <guid>http://www.partnerschaftsgesetz.at/news/2011/03/08/noe-familienpass-auch-fuer-paare-in-ep-mit-kind/</guid>
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        </item>
    
        <item>
          <title>2010: 705 Paare haben sich getraut</title>
          <description>&lt;p&gt;450 Männerpaare und 255 Frauenpaare (36,2%) haben im ersten Jahr in Österreich eine Eingetragene Partnerschaft geschlossen. Nach dem Wohnort davon etwa die Hälfte (49,5%) in Wien: 349 Paare (101 Frauenpaare).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Bundesländerranking sieht dabei wie folgt aus (in Klammer die Frauenpaare): Niederösterreich: 106 (55), Steiermark: 74 (22), Oberösterreich: 58 (23), Tirol: 45 (25), Salzburg: 32 (9), Kärnten: 17 (6), Vorarlberg: 12 (8) und Burgenland: 12 (6).&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;In fünf Bundesländern begründeten mehr männliche Paare eine Partnerschaft, nur in Vorarlberg, in Tirol und in Niederösterreich war die Mehrheit der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften weiblich. Im Burgenland gab es genau gleich viele männliche und weibliche Paare.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Eingetragenen Partner/innen waren zu rund 60% zwischen 30 und 50 Jahre alt, bei den Männern waren weitere 27% 50 Jahre und älter und 13,9% jünger als 30 Jahre, während bei den Frauen 23,5% unter 30 Jahre und 15,9% über 50 Jahre alt waren. Die männlichen Eingetragenen Partner waren zu 87,2%, die weiblichen Eingetragenen Partnerinnen zu 80,2% bisher ledig.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bei 70,2% der Eingetragenen Partnerschaften hatten beide Partner bzw. Partnerinnen die österreichische Staatsbürgerschaft, in 27,2% der Fälle nur einer bzw. eine. In den restlichen 2,6% der Fälle hatten beide Partner bzw. Partnerinnen keine österreichische Staatsbürgerschaft. Bei 62,1% der Eingetragenen Partnerschaften sind beide Partner/innen in Österreich geboren, in 5,1% der Fälle sind beide Partner/innen nicht in Österreich geboren.&lt;/p&gt;</description>
          <pubDate>Fri, 04 Mar 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
          <guid>http://www.partnerschaftsgesetz.at/news/2011/03/04/2010-705-paare-haben-sich-getraut/</guid>
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        </item>
    
        <item>
          <title>Vorarlberg: ÖVP und FPÖ für Diskriminierung</title>
          <description>&lt;a href=&quot;/page_attachments/0000/1015/Wappen_Vorarlberg.png&quot; onclick=&quot;return hs.expand(this)&quot; class=&quot;highslide&quot;&gt;&lt;img src=&quot;/page_attachments/0000/1015/Wappen_Vorarlberg.png&quot; title=&quot;Landeswappen Vorarlberg&quot; rel=&quot;tipsy&quot; height=&quot;108&quot; alt=&quot;Wappen Vorarlberg&quot; width=&quot;80&quot; /&gt;&lt;/a&gt;
    	&lt;div class=&quot;highslide-caption&quot;&gt;Vorarlberg Wapen&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;Vorarlberg übernimmt die diskriminierenden Bestimmungen betreffend Pflegefreistellung und Familienhospizkarenz vom Bund auch in das Vorarlberger Landesrecht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Anpassung des Vorarlberger Landesrechts an das Partnerschaftsgesetz hat die ÖVP gemeinsam mit der FPÖ am 2. März 2010 einen Abänderungsantrag der SPÖ abgelehnt, wonach Gemeinde- und Landesbedienstete unabhängig von der Verfügbarkeit eines Elternteils die Pflege des Kindes übernehmen dürfen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wie in Tirol werden also auch in Vorarlberg Landes- und Gemeindebedienstete in einer Eingetragenen Partnerschaft nur dann Pflegefreistellung oder Familienhospizkarenz für Kinder des Partners nehmen können, wenn kein Elternteil für die Pflege oder Betreuung zur Verfügung steht. Sprich: bei einem Lesbenpaar in Eingetragener Partnerschaft wird zuerst mal nachgefragt, ob denn der biologische Papa keine Zeit für das Kind hat &amp;#8211; was eine Benachteiligung gegenüber Ehepaaren und Lebensgemeinschaften darstellt.&lt;/p&gt;</description>
          <pubDate>Fri, 04 Mar 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
          <guid>http://www.partnerschaftsgesetz.at/news/2011/03/04/vorarlberg-vp-und-fp-fr-diskriminierung/</guid>
          <link>http://www.partnerschaftsgesetz.at/news/2011/03/04/vorarlberg-vp-und-fp-fr-diskriminierung/</link>
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          <title>Deutschland: Auch in Thüringen am Standesamt</title>
          <description>&lt;p&gt;Seit Anfang 2011 wird nun auch in Thüringen eine &amp;#8220;Lebenspartnerschaft&amp;#8221; am Standesamt geschlossen. Bislang mussten die Partnerschaften vor einem Ordnungsamt geschlossen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Schließen der Partnerschaft am Standesamt war eine Forderung der &lt;span class=&quot;caps&quot;&gt;SPD&lt;/span&gt;, die in Thüringen mit der &lt;span class=&quot;caps&quot;&gt;CDU&lt;/span&gt; eine Koalitionsregierung bildet. Damit gibt es in Deutschland nur mehr ein Bundesland, in dem bei der Partnerschaftsschließung in diskriminierender Weise auf einen anderen Ort bestanden wird: im &lt;span class=&quot;caps&quot;&gt;CDU&lt;/span&gt;/&lt;span class=&quot;caps&quot;&gt;FDP&lt;/span&gt;-regierten Baden-Württemberg.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;In Baden-Württemberg können die neun Stadtkreise, die ja über ein Standesamt verfügen, selbst entscheiden, welcher Teil der Verwaltung zuständig ist. Das hat dazu geführt, dass in sieben Städten gleichgeschlechtliche Partnerschaftsschließungen im Standesamt abgewickelt werden. In Karlsruhe wurde diese Aufgabe dem Ordnungs- und Bürgeramt übertragen, jedoch die Räume des Standesamtes zur Nutzung zugelassen. Nur in Heilbronn werden Lesben und Schwule auf das Wahlamt geschickt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Außerhalb der Städte sind für die Partnerschaften die 35 Landkreisämter zuständig. Und hier merkt man, dass den Verantwortlichen Diskriminierung so richtig Spaß macht! Denn die Schließung einer &amp;#8220;Lebenspartnerschaft&amp;#8221; ist hier teilweise siebenmal so teuer wie eine Eheschließung. Lesben und Schwule müssen dafür bis zu 300 Euro Gebühren auf den Tisch legen, Heterosexuelle zahlen hingegen einheitlich nur 40 Euro. Diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, fordert nun auch Christine Lüders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (&lt;span class=&quot;caps&quot;&gt;ADS&lt;/span&gt;): &amp;#8220;Die Benachteiligung von homosexuellen Menschen durch höhere Gebühren ist nicht zu rechtfertigen!&amp;#8221;&lt;/p&gt;</description>
          <pubDate>Fri, 04 Mar 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
          <guid>http://www.partnerschaftsgesetz.at/news/2011/03/04/deutschland-auch-in-thueringen-am-standesamt/</guid>
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          <title>VwGH: LH Pröll muss über "Nachnamen" entscheiden!</title>
          <description>&lt;p&gt;Der Verwaltungsgerichtshof hat aufgrund einer Beschwerde den niederösterreichischen Landeshauptmann Pröll aufgefordert, seine Ablehnung der Kategorie &amp;#8220;Familiennamen&amp;#8221; für eingetragene Partner/innen inhaltlich zu begründen uns sich dabei mit den Argumenten der Beschwerdeführer auseinanderzusetzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wer eine Eingetragene Partnerschaft eingeht, verliert seinen &amp;#8220;Familiennamen&amp;#8221; und trägt stattdessen fortan einen „Nachnamen“. Die Namenskategorie „Nachname“ wurde neu und nur für eingetragene, also gleichgeschlechtliche, Paare geschaffen.  Solche „Nachnamen“ kennzeichnen also ihre TrägerInnen als homosexuell.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die beiden Beschwerdeführervor dem Verwaltungsgerichtshof, ein Österreicher und ein Philippino, sind im Vorjahr eine Eingetragene Partnerschaft miteinander eingegangen. Der philippinische Staatsbürger hat zweifellos nach wie vor einen Familiennamen, weil sich sein Name nach philippinischem Recht bestimmt. Und auch der österreichische Staatsbürger möchte festgestellt wissen, dass er, wie sein Partner auch, nach wie vor einen Familiennamen hat, und nicht die staatliche Homo-Kennzeichnung „Nachname“. Sie haben eine Partnerschaftsurkunde beantragt, in der ihre Namen nicht als „Nachnamen“ sondern als „Familiennamen“ ausgewiesen sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Landeshauptmann von Niederösterreich, Erwin Pröll, hat diese Anträge zurückgewiesen. Obwohl es gerade seine Partei, die ÖVP, war, die in der Bundesregierung die Kennzeichnung homosexueller Paare durchgesetzt hat, um (wie es in der Regierungsvorlage heißt) den Unterschied zwischen Ehe und EP zu unterstreichen, argumentierte er jetzt damit, dass Familien- und Nachname ohnehin Synonyme, also das Gleiche (!) seien. Die Beschwerdeführer seien durch den Nachnamen also gar nicht benachteiligt und hätten kein Recht, eine andere Partnerschaftsurkunde zu verlangen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Verwaltungsgerichtshof hat die beiden Bescheide Prölls jetzt blitzartig aufgehoben und ausgesprochen, dass die Partner sehr wohl ein Recht auf eine (grund)rechtskonforme Partnerschaftsurkunde haben sowie dem Landeshauptmann aufgetragen, sich mit den Argumenten der Beschwerdeführer auseinanderzusetzen und inhaltlich darüber zu entscheiden, ob sie nun einen Nach- oder einen Familiennamen haben (VwGH 10.01.2011, 2010/17/0182, VwGH 10.01.2011, 2010/17/0183). Außerdem machte er klar, dass für den Namen des philippinischen Staatsbürgers jedenfalls philippinisches Recht gilt (VwGH 10.01.2011, 2010/17/0183).&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;„Prölls Vorgehen war an Zynismus kaum zu überbieten“, sagt der Präsident des &lt;span class=&quot;caps&quot;&gt;RKL&lt;/span&gt; und Anwalt der Beschwerdeführer Dr. Helmut Graupner, „Dankenswerterweise hat ihn das Höchstgericht klar, deutlich und bemerkenswert rasch in die Schranken gewiesen“.&lt;/p&gt;</description>
          <pubDate>Sat, 12 Feb 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
          <guid>http://www.partnerschaftsgesetz.at/news/2011/02/12/vwgh-proell-muss-ueber-nachnamen-entscheiden/</guid>
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