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Fremdenrecht
Binationale Paare gehörten zu jenen, die am meisten unter der Rechtlosigkeit gleichgeschlechtlicher Paare zu leiden hatten. Das ist jetzt vorbei. Binationale Paare können ihre Partnerschaft nun auch in Österreich leben.
Drittstaatsangehörige/r mit Österreicher/in
Drittstaatsangehörige eingetragene Partner/innen von Österreicherinnen/Österreichern brauchen nicht abzuwarten, ob ein Quotenplatz frei ist, und haben sogleich mit Erteilung der Niederlassungsbewilligung freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
Drittstaatsangehörige/r mit EU-Bürger/in
Besonderes gilt für drittstaatsangehörige eingetragene Partner/innen von EU- bzw. EWR-Bürgerinnen/Bürgern (sofern sie nicht Österreicher/innen sind) und Schweizerinnen/Schweizern.