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Namensänderung
Anders als bei der Ehe behalten grundsätzlich beide Partner/innen ihren Namen. Es kann aber im Zuge der EP-Schließung eine Namensänderung beantragt werden, sodass eine Person den Namen der anderen annimmt.
Doppelname nun doch mit Bindestrich
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im November 2011 festgestellt, dass im Doppelnamen von Eingetragenen Partnern wie bei Eheleuten der Bindestrich zu verwenden ist.