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Drittstaatsangehörige Paare

Drittstaatsanghörige Paare sind Paare, bei denen beide Partner/innen weder Bürger/innen der EU oder des EWR, noch Schweizer/innen sind, also z. B. Kanadier/innen oder Australier/innen.

Drittstaatsangehörige/r mit Österreicher/in

Drittstaatsangehörige eingetragene Partner/innen von Österreicherinnen/Österreichern brauchen nicht abzuwarten, ob ein Quotenplatz frei ist, und haben sogleich mit Erteilung der Niederlassungsbewilligung freien Zugang zum Arbeitsmarkt.

Drittstaatsangehörige/r mit EU-Bürger/in

Besonderes gilt für drittstaatsangehörige eingetragene Partner/innen von EU- bzw. EWR-Bürgerinnen/Bürgern (sofern sie nicht Österreicher/innen sind) und Schweizerinnen/Schweizern.