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Die Eingetragene Partnerschaft (EP)
Auf dieser Website erfährst Du alles rund um die “Eingetragene Partnerschaft” (EP) für gleichgeschlechtliche Paare in Österreich. Wie wird eine EP geschlossen? Wer ist in der Behörde dafür zuständig und wo kann man feierlich heiraten? Welche Rechtsfolgen sind mit einer EP verbunden? Antworten auf diese und noch mehr Fragen findest du auf dieser Website.
Rechtliches
Hier wird ein Überblick über die wichtigsten Rechtsbereiche gegeben, die die Eingetragenen Partnerschaft betreffen.
Die Rechtsinformationen stammen von Dr. Helmut Graupner, Rechtsanwalt in Wien (unter Mithilfe von Hans-Peter Weingand und Kurt Zernig).
Die Partnerschaft schließen (heiraten)
Die Eingetragene Partnerschaft wird vor der Bezirksverwaltungsbehörde geschlossen.
Land Salzburg: Infobroschüre zur EP
Eine Informationsbroschüre zur Eingetragenen Partnerschaft hat die Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung des Landes Salzburg herausgegeben.
Bezirksbehörden
Mit einer interaktiven Österreichkarte können für alle Bezirke Detailinformationen über die zuständige Behörde für eingetragene Partnerschaften aufgerufen werden.
Heiraten, ja oder nein?
Soll ein lesbisches oder schwules Paar “heiraten”, also eine EP schließen? Die Antwort auf diese Frage sollte wohl überlegt sein, es gilt die Für und Wider gut abzuwägen.
Unterschiede zur Ehe
Grundsätzlich ist die EP einer Ehe sehr ähnlich. Es gibt aber auch einige gravierende Unterschiede.
Grundsätzliche Fragen
Im Zusammenhang mit der Eingetragenen Partnerschaft stellen sich auch einige grundsätzliche Fragen.
Anmelden zur Eingetragenen Partnerschaft
Zuerst wird in einem behördlichen Ermittlungsverfahren die Fähigkeit der beiden Personen festgestellt, eine Eingetragene Partnerschaft (miteinander) einzugehen. Dabei wird überprüft, ob alle rechtlichen Voraussetzungen (Volljährigkeit, gleiches Geschlecht, nicht in anderer EP oder Ehe etc.) zutreffen. Die beiden Personen werden zu diesem Zeitpunkt Partnerschaftswerber/innen genannt.
Detaillierte Info zur EP nun online
Ab sofort findest du hier auf dieser Homepage detaillierte und umfangreiche Informationen zur Eingetragenen Partnerschaft.
Wien: 365 Paare im ersten Jahr
365 gleichgeschlechtliche Paare haben in Wien im Jahr 2010 geheiratet. 510 Männer (70 Prozent) und 220 Frauen (30 Prozent) schlossen gleich im ersten Jahr die Eingetragene Partnerschaft. Vier männliche Paare nutzten sogar den frühest möglichen Termin am 4. Jänner 2010.
Eingetragene Partnerschaften im In- und Ausland
Wird eine in Österreich geschlossene Eingetragene Partnerschaft im Ausland anerkannt? Und umgekehrt: Wird eine im Ausland geschlossene EP in Österreich anerkannt?
Wechselseitige Rechte und Pflichten
Die wechselseitigen Rechte und Pflichten eines eingetragenen Paares (wie Unterhalt) beurteilen die österreichischen Gerichte primär nach dem Recht des Staates, in dem das Paar den (letzten) gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder hatte. Bei der Ehe hingegen ist bei übereinstimmender Staatsangehörigkeit primär das Recht dieses Staates maßgebend.
Güterrecht
Das Güterrecht der EP (Gütertrennung, Gütergemeinschaft, Ehepakte etc., aber auch die Aufteilung der partnerschaftlichen Ersparnisse nach Auflösung der EP) beurteilen die österreichischen Gerichte primär nach dem Recht des Staates, das die Partner/innen ausdrücklich bestimmen. Auch bei der Ehe wird primär auf die Rechtswahl des Paares abgestellt.
Scheidung bzw. Auflösung der EP
Die Auflösung der EP und ihre Wirkungen (z. B. die Unterhaltspflichten und die Aufteilung des partnerschaftlichen Gebrauchsvermögens einschließlich der Partnerschaftswohnung) beurteilen die österreichischen Gerichte primär nach dem Recht des Staates, in dem das Paar den (letzten) gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hat bzw. hatte.
Erbrecht
Erbrechte und Pflichtteilsrechte richten sich in Österreich immer nach dem Recht jenes Staates, dessen Staatsangehörigkeit der Verstorbene hatte.
Fremdenrecht
Binationale Paare gehörten zu jenen, die am meisten unter der Rechtlosigkeit gleichgeschlechtlicher Paare zu leiden hatten. Das ist jetzt vorbei. Binationale Paare können ihre Partnerschaft nun auch in Österreich leben.
Drittstaatsangehörige Paare
Drittstaatsanghörige Paare sind Paare, bei denen beide Partner/innen weder Bürger/innen der EU oder des EWR, noch Schweizer/innen sind, also z. B. Kanadier/innen oder Australier/innen.
Mindestalter
Während für Zusammenführende kein Mindestalter gilt, muss die ausländische Partnerin/der ausländische Partner zumindest 21(!) Jahre alt sein.
Mehrere Partnerschaften (Bigamie)
Aufgrund der komplexen (internationalen) Rechtslage bezüglich Eingetragener Partnerschaften kann es durchaus passieren, dass jemand mit mehreren Partnerinnen/Partnern in einer gültigen EP lebt.
Staatsbürgerschaft
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann nach 6 Jahren ununterbrochenem und rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich sowie zumindest 5-jähriger Dauer der EP verliehen werden.
2010: 705 Paare haben sich getraut
450 Männerpaare und 255 Frauenpaare (36,2%) haben im ersten Jahr in Österreich eine Eingetragene Partnerschaft geschlossen. Nach dem Wohnort davon etwa die Hälfte (49,5%) in Wien: 349 Paare (101 Frauenpaare).
Im Ausland geschlossene EPs und Ehen
Endlich hat das Innenministerium nun mit Erlass vom 19. August 2011 geregelt, wie im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu behandeln sind, die vor Inkrafttreten des Eingetragenen Partnerschaftsgesetzes (EPG), also vor dem 1. Jänner 2010, geschlossen wurden.
Anzahl der EPs im 1. Halbjahr 2011
Von Jänner bis Juni 2011 haben 202 Paare in Österreich eine Eingetragene Partnerschaft geschlossen.
Keine EP für Heterosexuelle
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im November 2011 den Ausschluss heterosexueller Paare von der Eingetragenen Partnerschaft bestätigt, die Paare lockerer bindet und leichter auflösbar ist als die Ehe.
Wien: EP-Statistik 2011
Wieviele Eingetragene Partnerschaften sind 2011 in Wien geschlossen worden?
EP: Österreich-Statistik 2011
433 Eingetragene Partnerschaften sind im Jahr 2011 geschlossen worden.