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Fremdenrecht

Die minderjährigen Kindern der eingetragenen Partnerin bzw. des Partners sind, so wie auch die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner selbst, Familienangehörige im Sinne des Fremdenrechts. Eine Familienzusammenführung ist möglich.

Lebensgemeinschaft ohne Trauschein

Unter einer Lebensgemeinschaft, gleich ob verschieden- oder gleichgeschlechtlich, versteht die Rechtssprechung in Österreich eine länger andauernde monogame Partnerschaft eines Paares in Form einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft.

Fremdenrecht

Binationale Paare gehörten zu jenen, die am meisten unter der Rechtlosigkeit gleichgeschlechtlicher Paare zu leiden hatten. Das ist jetzt vorbei. Binationale Paare können ihre Partnerschaft nun auch in Österreich leben.