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Mitversicherung

Eine eingetragene Partnerin oder ein eingetragener Partner, die/der den Haushalt führt und nicht selbst krankenversichert ist, ist in der Krankenversicherung der Partnerin/des Partners mitversichert.

Stiefkinder

Die rechtliche Beziehung zwischen einem Kind und der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners seines Elternteils (Stiefkind/Stiefelter) ist derzeit noch sehr unbefriedigend. Hier ist die aktuelle rechtliche Situation zusammengefasst.

Nach der Auflösung: Mitversicherung

Mit der Auflösung verliert eine in der Krankenversicherung mitversicherte Person ihre sozialversicherungsrechtliche Angehörigenschaft.