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Unterschiede zur Ehe
Grundsätzlich ist die EP einer Ehe sehr ähnlich. Es gibt aber auch einige gravierende Unterschiede.
Namensänderung
Anders als bei der Ehe behalten grundsätzlich beide Partner/innen ihren Namen. Es kann aber im Zuge der EP-Schließung eine Namensänderung beantragt werden, sodass eine Person den Namen der anderen annimmt.
Kindesname
Es ist ungeklärt, ob während einer Eingetragenen Partnerschaft von einer der beiden Partnerinnen geborene Kinder einen “Nachnamen” haben oder einen “Familiennamen”.