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Namensrecht

Die namensrechtlichen Wirkungen einer EP- oder Ehe-Schließung richtet sich stets nach der Staatsangehörigkeit der jeweiligen Partnerin/des jeweiligen Partners.

Doppelname nun doch mit Bindestrich

Bindestrich
Bindestrich

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im November 2011 festgestellt, dass im Doppelnamen von Eingetragenen Partnern wie bei Eheleuten der Bindestrich zu verwenden ist.