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Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten gegenüber Dritten

Lebensgemeinschaft ohne Trauschein

Unter einer Lebensgemeinschaft, gleich ob verschieden- oder gleichgeschlechtlich, versteht die Rechtssprechung in Österreich eine länger andauernde monogame Partnerschaft eines Paares in Form einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft.

Wechselseitige Rechte und Pflichten

Die wechselseitigen Rechte und Pflichten eines eingetragenen Paares (wie Unterhalt) beurteilen die österreichischen Gerichte primär nach dem Recht des Staates, in dem das Paar den (letzten) gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder hatte. Bei der Ehe hingegen ist bei übereinstimmender Staatsangehörigkeit primär das Recht dieses Staates maßgebend.