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Verpflichtung zum Unterhalt

Die Partner/innen müssen gemeinsam und nach ihren Kräften zur Finanzierung ihrer Lebensverhältnisse beitragen. Das ergibt sich aus der Beistandspflicht. Der Unterhaltsanspruch besteht auch dann, wenn eine/r der Partner/innen, z. B. aus gesundheitlichen Gründen, keinen Beitrag leisten kann.

Stiefkinder

Die rechtliche Beziehung zwischen einem Kind und der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners seines Elternteils (Stiefkind/Stiefelter) ist derzeit noch sehr unbefriedigend. Hier ist die aktuelle rechtliche Situation zusammengefasst.

Nach der Auflösung: Unterhalt

Bei der Frage des Unterhalts müssen drei Fälle unterschieden werden: Wurde gerichtlich festgestellt, dass die Eingetragene Partnerschaft wegen des (alleinigen oder überwiegenden) Verschuldens einer Seite geschieden wurde, dass beide zu gleichen Teilen schuld sind oder gibt es keinen Schuldausspruch.

Lebensgemeinschaft ohne Trauschein

Unter einer Lebensgemeinschaft, gleich ob verschieden- oder gleichgeschlechtlich, versteht die Rechtssprechung in Österreich eine länger andauernde monogame Partnerschaft eines Paares in Form einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft.